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Altersvorsorge
Die betriebliche Alterversorgung ∙ bAV
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Alterversorgung. Das ist ebenso einfach wie attraktiv. Ein Teil des monatlichen Verdienstes wird in die eine geförderte Altervorsorge umgewandelt. Hierbei können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2005: 2.496,-- €) zuzüglich 1.800,-- € unter bestimmten Voraussetzungen* in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Heraus kommt – zum Rentenbeginn – eine stattliche Summe die als Ergänzung zur ständig an Kaufkraft verlierenden Gesetzlichen Versorgung dient.
Auch der Arbeitgeber profitiert von dieser Versorgungsart: Die Motivation der Mitarbeiter steigt und eine stärkere Bindung an die Firma ergibt sich zwangsläufig.
Sie möchten mehr über die Vorteile der Arbeitnehmer und Arbeitger wissen: sprechen Sie uns an.
Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Direktzusage und Pensionsfonds
Freizeit ohne Einschränkungen…
Haben Sie nicht auch schon des Öfteren sehnsuchtsvoll an Ihr Leben nach dem Beruf gedacht? Ein neuer Lebensabschnitt mit vielen Entfaltungsmöglichkeiten: lange aufgeschobene Reisen nachholen, dem Liblingshobby intensiver nachgehen… Oder wollen Sie sich noch mehr im Verein oder Verband engagieren?
Auf jeden Fall möchten Sie sich Ihren Lebensstandard erhalten, den Sie sich bis dahin erarbeitet haben. Aber können Sie sich Ihrer Wünsche überhaupt leisten?
Sie brauchen eine Einnahmequelle, um auch im Alter finanziell unabhängig zu sein. Und Ihr Lebenspartner soll auch versorgt sein.
… soweit Ihre Rente reicht!
Wenn Sie ausschließlich auf Ihre gesetzliche Rente vertrauen, müssen Sie später mit einem empfindlichen Absinken Ihres Lebensstandards rechnen. Denn für die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zeichnet sich eine eher düstere Prognose ab: Einer ständig anwachsenden Zahl von Leistungsempfängern stehen immer weniger aktive Beitragszahler gegenüber.
Die Finanzierbarkeit der Gesetzlichen wird aus heutiger Sicht nur über eine erhebliche Senkung des Niveaus oder über eine deutliche Steigerung der Beitragssätze zu erreichen sein.
Im Allgemeinen wird eine Gesamtversorgung im Alter in Höhe von 70 bis 75% des letzten Bruttoeinkommens als angemessen angesehen. Mit welcher Rentenhöhe aus der GRV ist nach heutigem Stand zu rechnen? Wer z. B. monatlich 3.000 € verdient, kann bei einem Rentenbeginn im Alter von 65 Jahren mit gerade 35 bis 42% seines letzten Bruttoeinkommens rechnen. Und darin sind Leistungen aus der ersetzenden Altersvorsorge (Rister-Rente) bereits enthalten. Ca. 35% fehlen, um den Lebensstandard halten zu können. Bei Personen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, bleiben bei der GRV unberücksichtigt.
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